Das lokale Handwerk stärken
Unterstützung für Betriebe vor Ort: Die Tischler-Innung Märkischer Kreis ruft zum Zusammenhalt in der Corona-Krise auf
Die Corona-Krise ist eine riesige Herausforderung für die gesamte Gesellschaft auf unterschiedlichen Ebenen – gesundheitlich, sozial und auch wirtschaftlich. „Umso wichtiger ist es, dass wir zusammenhalten, um möglichst gut durch die Krise zu kommen“, sagt Johannes Wortmann, Obermeister der Tischler-Innung Märkischer Kreis. „Besonders für viele kleine Unternehmen geht es trotz staatlicher Unterstützung jetzt um die Existenz.“
Initiativen wie beispielsweise #supportyourlocal haben Aktionen gestartet, um Unternehmen durch die derzeitige Krisensituation zu helfen. „Dabei geht es vor allem um Geschäfte und Restaurants, die definitiv auch Unterstützung in dieser schwierigen Zeit benötigen“, sagt Johannes Wortmann. „Was dabei manchmal leider etwas übersehen wird, ist das Handwerk vor Ort. Das gilt für uns Tischler genauso wie für andere Gewerke.“
Arbeitsabläufe an die aktuelle Situation angepasst
Momentan, so der Obermeister, hätten die meisten Tischlereien noch ganz gut damit zu tun, vorhandene Aufträge abzuarbeiten. „Wir merken aber, dass derzeit viele gewerbliche und private Auftraggeber sehr zögerlich sind, geplante Projekte erst einmal auf Eis legen oder Aufträge stornieren“, berichtet Johannes Wortmann. „Für das Tischlerhandwerk bedeutet das, dass wir den Kriseneffekt erst mit einer Zeitverzögerung von einigen Monaten spüren werden.“ Für ein Handwerk, das auch nach der Krise leistungsfähig sein soll, sei es wichtig, gerade jetzt Aufträge zu vergeben – sei es für Reparaturen, einbruchhemmende Fenster, einen Schrank für zusätzlichen Stauraum oder größere Projekte wie die neue Küche. „Unsere Mitgliedsbetriebe werden von uns als Innung und von unserem Fachverband ständig mit den neusten Informationen zu Hygiene- und Abstandsregeln versorgt. Die Betriebe haben ihre Abläufe an die aktuelle Situation angepasst und können so sehr gut weiterarbeiten“, berichtet der Obermeister.
Autohäuser ab 20. April wieder geöffnet – Friseure ab 4. Mai. Strenge Hygienevorschriften!
Die Kreishandwerkerschaft Märkischer Kreis weist darauf hin, dass Autohäuser gemäß der Beschlüsse des Bundes und der Länder unter Einhaltung entsprechender Hygienestandards ab dem 20. April wieder öffnen dürfen. Dies gilt unabhängig von der Größe der Verkaufsräume.
Die Obermeister der Kfz-Innungen im Märkischen Kreis, Christian Will (Iserlohn) und Klaus Ballauf (Lüdenscheid) zeigen sich vorsichtig optimistisch: „Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt in die richtige Richtung zurück zur Normalität! Jetzt liegt es an den Betrieben, alle Hygienevorschriften einzuhalten, um das Infektionsrisiko zu minimieren.“ Beide sind fest davon überzeugt, dass dies gelingt.
Auch für die heimischen Friseurbetriebe ist eine Wiedereröffnung in greifbare Nähe gerückt. Ab Montag, 4. Mai, darf hier der Geschäftsbetrieb, ebenfalls unter strengen Hygieneauflagen, wieder aufgenommen werden. „Mir fällt ein Stein vom Herzen“, so Achim Schilling, Obermeister der Friseur-Innung Märkischer Kreis. „Die Situation hat sich zugespitzt. Endlich können wir unsere Kunden wieder bedienen!“
Friseurbetriebe dürfen ab 4. Mai wieder öffnen
Die Bundesregierung informiert:
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder über die Verlängerung von Maßnahmen beraten, die im Zuge der Corona-Pandemie ergriffen wurden.
„Als Erstes möchte ich allen Menschen in Deutschland noch einmal ganz herzlich danken, den Bürgerinnen und Bürgern, die ihr Leben verändert haben, die auf Kontakte verzichtet haben, die sich einschränken – nicht etwa, weil sie der Regierung einen Gefallen tun, sondern weil sie ihren Mitmenschen helfen wollen“, sagte Merkel nach dem Gespräch.
Die Kanzlerin betonte gleichzeitig: „Das, was wir erreicht haben, ist ein Zwischenerfolg, nicht mehr und nicht weniger. Ich betone: Es ist ein zerbrechlicher Zwischenerfolg“. Der Spielraum sei daher nicht groß – „wir müssen jetzt ganz konzentriert weitermachen“.
Infektionsketten unterbrechen
„Wir müssen verstehen, dass wir so lange mit dem Virus leben müssen, wie es keine Medikamente und insbesondere keinen Impfstoff gibt“, sagte die Kanzlerin. „Wir bewegen uns in eine neue Normalität – eine Normalität, die nicht kurz sein wird, sondern die längere Zeit anhalten wird“, ergänzte Vizekanzler Olaf Scholz in der Pressekonferenz nach dem Gespräch mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten.
Deshalb gilt weiter, Abstand zu halten. Leitschnur des Handelns ist, alle Menschen in Deutschland so gut wie möglich vor Infektionen zu schützen. In der Öffentlichkeit gilt wie bisher ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Bürgerinnen und Bürgern. Aufhalten soll man sich in der Öffentlichkeit nur allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen, die im eigenen Haushalt leben.
Um die Pandemie so schnell wie möglich in den Griff zu bekommen, gelte es Infektionsketten zu erkennen, sagte Merkel. Deshalb unterstützten Bund und Länder den Einsatz von digitalem „contact tracing“. Europäische und deutsche Datenschutzregeln werden dabei eingehalten. Eine solche App soll von den Bürgerinnen und Bürgern freiwillig genutzt werden.
Zudem warb die Kanzlerin für das Tragen von so genannten Alltagsmasken in der Öffentlichkeit – insbesondere im Öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen.
Bei Schulen „behutsam und schrittweise vorgehen“
Ab dem 4. Mai können vorrangig die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und die Jahrgänge wieder in die Schule gehen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen. Das gilt auch für die letzte Klasse der Grundschule, da sie einen Schulwechsel vor sich haben.
„Ich weiß, wie viele Menschen in Deutschland gerade diese Diskussion verfolgen“, erklärte Merkel, für viele Eltern sei es eine „ganz, ganz schwierige Situation“. Dennoch müssen man bei Kindergärten, Schulen und Hochschulen „behutsam und schrittweise vorgehen“.
Die Kultusministerkonferenz wurde beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen insgesamt wieder aufgenommen werden kann. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen des laufenden Schuljahres sollten nach entsprechenden Vorbereitungen wieder stattfinden können. Die Notbetreuung in den Kitas wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.
Viele Geschäfte können öffnen
Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern können wieder öffnen. Dabei müssen sie jedoch Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten. Unabhängig von der Verkaufsfläche, aber unter Beachtung der gleichen Auflagen, können Auto- und Fahrradgeschäfte sowie Buchhandlungen wieder öffnen.
Großveranstaltungen bleiben untersagt
Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten, dass sie ihren Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufnahmen können. Ebenfalls unter Auflagen und unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung. Da Großveranstaltungen in der Infektionsdynamik eine große Rolle spielen, bleiben diese mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.
Weiterer Fahrplan
Die bisher getroffenen Einschränkungen gelten ansonsten weiter. Hier eine Übersicht.
Mit diesen Beschlüssen wollen Bund und Länder die Infektionsketten noch besser kontrollieren. Regelmäßig wird die Infektionsdynamik kontrolliert – vor allem die Auslastung des Gesundheitswesens. Danach ist zu entscheiden, ob und welche Schritte ergriffen werden können.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder werden am 30. April das Infektionsgeschehen sowie die wirtschaftliche und soziale Lage in Deutschland erneut bewerten. Im Lichte der Ereignisse können dann weitere Maßnahmen ab dem 4. Mai beschlossen werden.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung
Anträge für Corona-Soforthilfe ab 17. April wieder möglich
Das Land NRW informiert: Damit Kleinunternehmer, Freiberufler und Soloselbstständige schnell an die dringend benötigte finanzielle Unterstützung kommen, können von Freitag an wieder Anträge auf NRW-Soforthilfe 2020 gestellt werden. Die korrekte Antragsseite kann – wie bereits zuvor – ausschließlich über https://soforthilfe-corona.nrw.de aufgerufen werden. Auch die Auszahlung bereits bewilligter Anträge wird voraussichtlich Ende der Woche wiederaufgenommen. Nachdem Betrüger Daten abgegriffen hatten, hat die Landesregierung Ende vergangener Woche vorübergehend Auszahlung und Antragstellung gestoppt.
Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Viele Kleinbetriebe, Freiberufler und Soloselbstständige in Nordrhein-Westfalen warten derzeit dringend auf finanzielle Unterstützung. Damit die NRW-Soforthilfe auch bei den richtigen ankommt, greifen wir von nun an auf die konkrete Unterstützung der Finanzverwaltung zurück. Am Ende der Woche nehmen wir das durchgängige digitale Antragsverfahren mit zusätzlichen Sicherheitsprüfungen im Hintergrund wieder auf und starten mit ersten Auszahlungen.“
Innenminister Herbert Reul: „Wichtig ist, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller im Netz trotzdem weiter wachsam sind. Besonders skeptisch sollte man bei für Behörden ungewöhnlichen Endungen von Internet-Adressen wie „.info“ oder „.com“ sein. Unsere Spezialisten im LKA werden das aber im Rahmen ihres professionellen Monitorings ebenfalls im Blick behalten.“
Um sicherzustellen, dass die NRW-Soforthilfe nun zügig ankommt, erfolgt routinemäßig ein Abgleich der Daten mit der Finanzverwaltung. Dazu müssen Antragsteller im Antragsformular eine dem Finanzamt bekannte Bankverbindung angeben.
Corona: Schnellkredit der KfW ab heute
Der angekündigte KfW-Schnellkredit für Selbstständige und Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern kann ab heute bei der Hausbank / Sparkasse beantragt werden.
Die KfW bietet hierzu einen Online-Service an, mit dem die Antragsstellung bei der Hausbank mit entsprechenden Daten vorbereitet und als PDF exportiert werden kann (ersetzt nicht den Antrag!): https://corona.kfw.de/
Informationen, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zum Schnellkredit gibt es hier:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Erweitern-Festigen/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Schnellkredit-(078)/
Jetzt Aufträge vergeben und investieren! Innungshandwerk appelliert an Kreis und Kommunen
Die Kreishandwerkerschaft Märkischer Kreis appelliert an den Märkischen Kreis und die Kommunen, in Zeiten der Corona-Krise Aufträge zu vergeben und in die Zukunft zu investieren. Hierzu wurde ein Schreiben an Landrat Thomas Gemke und die heimischen Bürgermeister verschickt.
Die Kreishandwerksmeister Thomas F. Bock und Christian Will sowie Hauptgeschäftsführer Dirk H. Jedan sind sich einig: „Gerade dem Handwerk vor Ort kommt derzeit eine besondere Rolle zu. So können wir nach wie vor Beschäftigung und Arbeitsplätze im großen Umfang aufrechterhalten. Nun gilt es für uns, gemeinsam dafür zu sorgen, dass dies so bleibt.“
Die Innungshandwerker wissen, dass es dazu vor allem Kunden und Aufträge bedarf. Gerade der Kreis und die Kommunen seien als öffentliche Auftraggeber von entscheidender Bedeutung. Thomas F. Bock gibt an: „Wir haben sowohl im gewerblichen als auch im privaten Kundensegment Auftragsstornierungen zu verzeichnen.“ Somit sei die Möglichkeit gegeben, handwerkliche Arbeiten der öffentlichen Hand vorzuziehen. „Die freiwerdenden Zeitfenster können sinnvoll und im Interesse der Städte und Kommunen genutzt werden.“, ergänzt Christian Will.
„Hiermit würden Sie viele Arbeitsplätze Ihrer Bürgerinnen und Bürger sichern, handwerkliche Betriebe wirtschaftlich stützen und die seit langer Zeit aufgeschobenen Sanierungs- und Reparaturarbeiten im öffentlichen Raum vornehmen können.“, fasst Dirk H. Jedan zusammen.
In diesem Sinne appellieren Bock, Will und Jedan an den Märkischen Kreis und die Kommunen: „Vergeben Sie jetzt zeitnah Ihre Aufträge an Ihre Unternehmen vor Ort! Wenn wir nach vorne schauen wollen, müssen wir heute in die Zukunft investieren.“
NRW stoppt vorerst Zahlung der Corona-Soforthilfe
Die Zahlung der NRW-Soforthilfe 2020 für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe wird vorerst gestoppt. Das entschied das Wirtschaftsministerium (MWIDE) in Abstimmung mit dem Landeskriminalamt am Mittwochabend. Nach ersten Hinweisen auf Fake-Webseiten, die in Suchergebnissen prominent platziert waren, hatte das MWIDE am Dienstag Strafanzeige wegen Betrugs erstattet.
Lesen Sie hier die gesamte Meldung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen:
https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/nrw-stoppt-vorerst-zahlung-der-corona-soforthilfe
Linkliste zum Thema „Corona“
- Bundesministerium für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
- Robert-Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
- Tipp für Hintergrundinformationen: „Coronavirus-Update“ – Hörenswerter Podcast des NDR mit Christian Drosten: https://www.ndr.de/nachrichten/info/podcast4684.html
- Bürgschaftsbank und NRW.BANK helfen Unternehmen bei Finanzierungsbedarf durch die Corona-Krise – HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN für Unternehmen
- Handlungsempfehlung für das Baugewerbe
- Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus (Finanzverwaltung NRW): https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus
- Notfall Kinderzuschlag (KiZ): https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz
Klarstellung zu unserem Rundschreiben vom 16.03.2020
Sehr geehrter Meister- und Innungsfachbetrieb,
sehr geehrte Damen und Herren,
in Ergänzung zu unserem Rundschreiben „Informationen zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes“ vom 16.03.2020 weisen wir darauf hin, dass die auf Seite 2 angegebene Email-Adresse ohne den Trennstrich eingegeben werden muss. Die Adresse lautet also: dortmund.032-OS@arbeitsagentur.de
Alternativ funktioniert natürlich auch der Aufruf per Klick aus dem Rundschreiben oder aus diesem Beitrag heraus.
Wir bitten um Beachtung.
Webinar „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“
Das Thema „Corona“ bestimmt derzeit unseren Tagesablauf in ungeahntem Ausmaß. Sie sind hiervon nicht nur im beruflichen, sondern auch im gesundheitlichen Bereich betroffen, weshalb wir Ihnen unter dem Titel
„Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“
einen Vortrag als Formulierungshilfe anbieten möchten. Referent ist Assessor Sascha Meinhardt, Jurist und Innungsbetreuer der Kreishandwerkerschaft Märkischer Kreis. Er erläutert die zu beachtenden Punkte anhand anschaulicher Beispiele. Die Patientenverfügung soll eine Vorbereitung für einen medizinischen Notfall darstellen, bei dem der Patient momentan oder dauerhaft selbst nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Die Vorsorgevollmacht dient der Regelung und Ordnung der finanziellen Verhältnisse und bestehender oder noch einzugehender Vertragsverhältnisse, die aufgrund Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr selbst, sondern durch Vertreter erledigt werden müssen. Die Betreuungsverfügung verhindert, dass im Betreuungsfall ein fremder Dritter die Betreuung übernimmt.
Am kommenden Donnerstag, 09. April 2020, von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr, wird Herr Meinhardt gemeinsam mit Ihnen in einem virtuellen Konferenzraum zum Thema referieren, Fragen beantworten und soweit als möglich Lösungsansätze für Problemstellungen aufzeigen.
Voraussetzung für die Teilnahme ist ein internetfähiger Computer (Windows / macOS) bzw. ein iPad (ab iOS 13) sowie ein Headset (oder Lautsprecher und Mikrofon), optional eine Webcam. Sie erhalten die Zugangsdaten sowie Hinweise zur Teilnahme im Anschluss an Ihre Anmeldung.
Bitte melden Sie sich unter folgendem Link an:
https://www.die-innungsfachbetriebe.de/limesurvey/index.php/965493?lang=de
Anmeldeschluss ist der 09. April, 12.00 Uhr.
Die Teilnahme ist für unsere Innungsfachbetriebe kostenfrei, Nichtinnungsfachbetriebe können sich für 75,00 € zzgl. MwSt. unter Tel. 02371 9581-16 anmelden.