Corona Überbrückungshilfe für kleinere und mittlere Unternehmen
Dienstag, 21. Juli 2020Zur Bewältigung der Corona-Pandemie sowie zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit des Landes haben der Bund und das Land NRW ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für den Mittelstand mit einem Gesamtvolumen von 24,6 Mrd. € aufgelegt. Es handelt sich dabei grundsätzlich um ein Bundesprogramm, das im Zuge des Konjunkturpaktes vereinbart worden war und das von Seiten des Landes NRW ergänzt wird. Unternehmen, deren Geschäftsbetrieb unter den Auswirkungen der Corona-Krise leidet, können weitere Liquiditätshilfen aus der öffentlichen Hand erhalten. Wie bereits bei der „Soforthilfe für kleine Unternehmen und Soloselbständige“, geht es um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Die Überbrückungshilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von Unternehmen, die krisenbedingt auch in den Monaten Juni bis August 2020 noch erhebliche Umsatzausfälle erleiden.
Grundsätzlich gilt: Je größer der Umsatzeinbruch, desto höher der Zuschuss.
Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von
- 80 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch,
- 50 % der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 %,
- 40 % der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 % und unter 50 % im Fördermonat, jeweils im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Infos zur Zuschussfähigkeit und eine Liste der förderfähigen Fixkosten sind unseren Mitgliedsbetrieben per Rundschreiben zugegangen.
Antragsberechtigt sind u.a. Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, mit Sitz oder Betriebsstätte im Inland, die bereits vor dem 1. November 2019 am Markt tätig waren. Detaillierte Informationen sind unseren Mitgliedsbetrieben per Rundschreiben zugegangen. Die bundesweit geltende Antragsplattform inkl. aller Informationen zum Bundesprogramm finden Sie unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de