1. Kann die unterwiesene Person den Test selbst durchführen?
Wir raten dringend davon ab! Als Nicht-Mediziner können Sie nicht die Verantwortung für eventuelle Komplikationen übernehmen. Eine Beaufsichtigung des Selbsttestes des jeweiligen Mitarbeiters reicht aus.
2. Darf nur betrieblich bescheinigt werden oder auch für Dritte?
Die Beschäftigtentestung ist nur innerhalb des eigenen Unternehmens für Mitarbeiter zulässig. Kunden und anderen dritten Personen, wie Familienangehörigen, kann kein Testergebnis bescheinigt werden.
3. Darf auch Praktikanten, Aushilfen und geringfügig Beschäftigten das Ergebnis bestätigt werden?
Ja, solange ein Beschäftigtenverhältnis vorliegt.
4. Können Auszubildende die Bescheinigung auch für die Berufsschule / Prüfungstermine nutzen?
Ja, die Bescheinigung des Testergebnisses ist gleichwertig mit einem Bescheinigung eines Testzentrums oder eines Arztes.
5. Darf ein positives Testergebnis ohne Einwilligung meines Mitarbeiters an das Gesundheitsamt weitergeleitet werden?
Sie sind dazu verpflichtet, ein positives Ergebnis eines Selbsttestes unter Aufsicht an das Gesundheitsamt zu melden. In der Schulung wird erklärt, wie sie sich rechtlich absichern können.
6. Wie oft sollte im Betrieb getestet werden?
Der Arbeitgeber muss Beschäftigten, die in Präsenz anwesend sind, zwei Tests pro Woche kostenlos zur Verfügung stellen.
7. Wie lange ist die Bescheinigung des Testergebnisses gültig?
In der Regel liegt diese Zeitspanne bei 24 Stunden. Liegt ein PCR-Test vor, gilt dieser für 48 Stunden. Bitte beachten Sie hierzu die derzeit gängigen gesetzlichen Regelungen.
8. Wie ist zu verfahren, wenn Mitarbeiter die Testung verweigern oder die Einwilligung nicht unterschreiben?
Diese Mitarbeiter dürfen nicht getestet werden.
9. Beeinflusst eine frische Impfung das Testergebnis?
Nein, das kann aus medizinischer Sicht ausgeschlossen werden.
10. Muss sich die aufsichtführende Person ebenfalls testen lassen, wenn ein Mitarbeiter positiv getestet wurde?
Dies bewerten die Gesundheitsämter unterschiedlich. Bitte klären Sie dies zur Sicherheit mit dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt. Versuchen Sie auf jeden Fall, die gemeinsame Zeit im gleichen Raum mit der sich testenden Person so kurz wie möglich zu halten.
11. Wie werden die Selbsttests entsorgt?
Die Testutensilien können in einer gesonderten Mülltüte im Hausmüll entsorgt werden.
12. Welche Tests dürfen verwendet werden?
Es dürfen nur durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassene Antigen-Tests zur Eigenanwendung („Selbsttests“) verwendet werden. Eine aktuelle Übersicht finden Sie unter diesem Link.
Stand: 08.12.2021