Die Innungen
ImageSelbständige Handwerker des gleichen Berufes können innerhalb eines bestimmten Bezirks eine Innung bilden, um so ihre gemeinsamen Interessen zu wahren. Jeder Unternehmer im Handwerk kann sich frei entscheiden, ob er seiner Fachinnung und damit seinem Arbeitgeberverband als Mitglied angehören möchte.

 

Die Kreishandwerkerschaften
Die Innungen eines Stadt- oder Landkreises bilden eine Kreishandwerkerschaft. Als eine der wichtigsten Aufgaben hat sie die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks wahrzunehmen. Darüber hinaus vertritt sie u.a. die

gemeinsamen Interessen der ihr angehörenden Innungen und führt in aller Regel auch deren Geschäfte. Die Fachverbände Landes- und Bundesinnungsverbände nehmen auf Landes- bzw. Bundesebene die fachlichen Interessen der einzelnen Gewerke wahr. Sie sind der Zusammenschluss der jeweiligen Fachinnungen bzw. Landesinnungsverbände.

Die Handwerkskammern
Als Pflichtmitglieder gehören den Handwerkskammern nicht nur alle Handwerksbetriebe, sondern auch alle Gesellen und Lehrlinge an. Sie sind auf Regierungsbezirksebene gebildet und haben die Aufgabe, das Handwerk zu vertreten. Die Landes- und Bundesverbände Die vorgenannten, in der Handwerksordnung gesetzlich geregelten Organisationen haben sich auf Landes- und Bundesebene freiwillig zusammengeschlossen. Dabei handelt es sich um die Landesarbeitsgemeinschaften der Kreishandwerkerschaften, die Landesvereinigungen der Fachverbände und die Landeshandwerkskammertage. Auf Bundesebene sind es die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kreishandwerkerschaften, der Unternehmerverband Deutsches Handwerk und der Deutsche Handwerkskammertag. Die Spitzenorganisationen Die Spitzenorganisation des Handwerks wird in den jeweiligen Bundesländern durch die Landeshandwerkstage und auf Bundesebene durch den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gebildet. Sie vertreten die Gesamtinteressen des Handwerks auf nationaler wie internationaler Ebene gegenüber Gesellschaft, Politik und Verwaltung.