Klarstellung zu unserem Rundschreiben vom 16.03.2020
Mittwoch, 08. April 2020Sehr geehrter Meister- und Innungsfachbetrieb,
sehr geehrte Damen und Herren,
in Ergänzung zu unserem Rundschreiben „Informationen zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes“ vom 16.03.2020 weisen wir darauf hin, dass die auf Seite 2 angegebene Email-Adresse ohne den Trennstrich eingegeben werden muss. Die Adresse lautet also: dortmund.032-OS@arbeitsagentur.de
Alternativ funktioniert natürlich auch der Aufruf per Klick aus dem Rundschreiben oder aus diesem Beitrag heraus.
Wir bitten um Beachtung.