NRW-Soforthilfeprogramm
Freitag, 27. März 2020Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die Landesregierung NRW hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.
Das Antragsformular für die NRW-Soforthilfe 2020 ist online unter soforthilfe-corona.nrw.de
Angesichts des großen Andrangs kann es zeitweise zu Verzögerungen beim Zugriff auf die Internetseite kommen. Die Landesregierung bittet hierfür um Verständnis.