Sozialversicherungsbeiträge: „Abschaffung der Vorfälligkeit kann Liquiditätslage gezielt und schnell verbessern.“
Mittwoch, 20. Januar 2021Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat sich am Montag, den 11. Januar 2021, in einer Sachverständigenanhörung mit der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge beschäftigt.
Dazu erklären Thomas F. Bock und Christian Will, Kreishandwerksmeister der Kreishandwerkerschaft Märkischer Kreis: „Bei laufenden Kosten und fehlenden Einnahmen nimmt die Gefahr von Liquiditätsproblemen zwangsweise zu. Insofern begrüßen wir die Initiative der Opposition in Berlin, die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge zur Diskussion zu stellen. Eine Abschaffung führt unmittelbar und ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu einer deutlichen Liquiditätsverbesserung zahlreicher Handwerksunternehmen.“
Die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge war 2006 eingeführt worden, um einen deutlichen Anstieg der Beiträge zu vermeiden. Das deutsche Baugewerbe beispielsweise ist von der Vorverlegung besonders stark betroffen. Da die monatlichen Arbeitsstunden oftmals stark schwanken, kann eine Abrechnung und Verbeitragung der geleisteten Stunden meist erst im Folgemonat geleistet werden. Neben dem bürokratischen Aufwand ist der daraus resultierende Liquiditätsentzug sowohl für die Baubetriebe als auch die Betriebe anderer Gewerke weitaus gravierender.
Dennoch weist Burkhard Rohländer, Obermeister der Baugewerken-Innung Iserlohn, darauf hin, dass eine Rückkehr zur alten Fälligkeitsregelung nur dann Sinn macht, wenn ein Abschmelzen der Nachhaltigkeitsrücklage durch entsprechende Maßnahmen kompensiert wird.
„Die Abschaffung der Vorfälligkeit darf nicht dazu führen, dass die Sozialversicherungsbeiträge deutlich steigen. Diese sind in Deutschland ohnehin hoch genug. Höhere Beiträge führen unweigerlich zu höheren Kosten und diese wiederum zu einem Ansteigen der Schwarzarbeit. Daran kann niemand Interesse haben,“ so Kreishandwerksmeister Bock. „Daher fordern wir auch, versicherungsfremde Maßnahmen nicht länger aus Beitragsmitteln zu finanzieren, sondern aus Steuern. Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Abschaffung der Vorfälligkeit effektiv und begrüßenswert.“, resümiert Kreishandwerksmeister Christian Will.