Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)
Montag, 23. März 2020
Die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein weitreichendes Kontaktverbot und weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie beschlossen. So sind unter anderem Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit von maximal zwei Personen zulässig. Bei Nichteinhaltung sind Geldbußen bis zu 25.000 Euro und Freiheitsstrafen möglich. Das per Rechtsverordnung erlassene Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen tritt ab sofort in Kraft.