Wiederholungsschulung „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT) im SHK-Handwerk
02.09.2025, 9.00-16.00, Handwerkerstr. 2, 58638 Iserlohn
Der Sachkundenachweis „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT) im SHK-Handwerk“ bedarf der regelmäßigen Wiederholungsschulung. Spätestens nach drei Jahren hat gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgabe eine Auffrischung zu erfolgen, um sich über Neuerungen und Änderungen des Regelwerkes zu informieren. Mit einem eintägigen Seminar bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Gültigkeit Ihrer Qualifikation zu verlängern.
Informationen zum Seminar
An wen richtet sich das Seminar? An Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten
Bitte reichen Sie mit dem Anmeldeformular eine Kopie Ihres Gesellenbriefes zum Anlagenmechaniker (SHK) ein. Sollten Sie Ihre Gesellenprüfung vor dem Jahr 2003 abgelegt haben, so reichen Sie uns bitte eine Kopie des EffT-Zertifikats bzw. der letzten EffT-Nach-/Wiederholungsschulung ein.
Wann? 02. September 2025, 9-16 Uhr
Wo? Im Berufsbildungzentrum der Kreishandwerkerschaft, Handwerkerstr. 2, 58638 Iserlohn
Inhalt:
– Aktualisierung der Grundkenntnisse
– Änderungen der VDE-Vorschriften
– Messübungen
Referenten:
Frank Röder (Zentralheizungs- und Lüftungsbaumeister)
Klaus-Dieter Harendza (Meister des Elektronikerhandwerks)
Organisation:
Sabine Heckmann (s.heckmann@kh-mk.de)
Frank Röder (f.roeder@kh-mk.de) – für fachliche Rückfragen
Kosten:
Innungsmitglieder: 275,00€ zzgl. MwSt.
Nicht-Innungsmitglieder: 350,00€ zzgl MwSt.
Im Preis sind Frühstücksbrötchen, Tee/Kaffee sowie ein Mittagessen inbegriffen.
Anmeldung:
Bitte melden Sie sich hier an.
Bitte beachten: Die Teilnehmerzahl ist auf 12 begrenzt. Doe Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Vertragsbedingungen
Veranstalter ist die Kreishandwerkerschaft Märkischer Kreis in Kooperation mit der Service fürs Handwerk GmbH (SfH). Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung über die Teilnahmegebühr. Im Anschluss an die Schulung erhalten Sie ein Zertifikat.
Bei einer Abmeldung sind folgende Ausfallkosten zu zahlen: • bis 2 Wochen vor Kursbeginn 30% (zzgl. MwSt.) • bis 3 Tage vor Kursbeginn 70% (zzgl. MwSt.) • bei kürzerer Absagefrist 90% (zzgl. MwSt.).
Die Veranstalter behalten sich vor, aus wichtigen Gründen Schulungen terminlich zu verlegen oder auch abzusagen. Daraus entsteht kein Schadensersatzanspruch des Teilnehmers.
