Wiederholungsschulung „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (Efft) im SHK-Handwerk“

22.10.2024, 9.00-16.00, Handwerkerstr. 2, 58638 Iserlohn

Der Sachkundenachweis „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT) im SHK-Handwerk“ bedarf der regelmäßigen Wiederholungsschulung. Spätestens nach drei Jahren hat gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgabe eine Auffrischung zu erfolgen, um sich über Neuerungen und Änderungen des Regelwerkes zu informieren. Mit einem eintägigen Seminar bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Gültigkeit Ihrer Qualifikation zu verlängern.

Das Seminar beinhaltet:

  • Aktualisierungen der Grundkenntnisse
  • Änderungen der VDE-Vorschriften
  • Messübungen

Informationen zum Seminar

Bitte wählen Sie einen der beiden Termine:
22. Oktober 2024 oder
29. Oktober 2024

9.00 bis 16.00 Uhr

Im Berufsbildungszentrum der Kreishandwerkerschaft MK e.V. (bbz)
Handwerkerstr. 2
58638 Iserlohn

Referenten:
Frank Röder (Zentralheizungs- und Lüftungsbaumeister)
Klaus-Dieter Harendza (Meister des Elektronikerhandwerks)

Bitte reichen Sie mit dem Anmeldeformular eine Kopie Ihres Gesellenbriefes zum Anlagenmechaniker (SHK) ein. Sollten Sie Ihre Gesellenprüfung vor dem Jahr 2003 abgelegt haben, so reichen Sie uns bitte eine Kopie des EffT-Zertifikats bzw. der letzten EffT-Nach-/ Wiederholungsschulung ein.

Organisation
Sabine Heckmann (s.heckmann@kh-mk.de)
Frank Röder (f.roeder@kh-mk.de) – für fachliche Rückfragen

Das Seminar enthält Frühstücksbrötchen und Kaffee/Tee sowie ein Mittagsessen.

Kosten

Innungsfachbetriebe: 275,00€ (zzgl. MwSt.) pro Person
Nicht-Innungsfachbetriebe: 350,00€ (zzgl. MwSt.) pro Person

Anmeldung

Bitte melden Sie sich hier an.

 


Vertragsbedingungen
Veranstalter ist das Berufsbildungszentrum der Kreishandwerkerschaft Märkischer Kreis e.V. in Kooperation mit der Service fürs Handwerk GmbH (SfH). Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung über die Teilnahmegebühr. Im Anschluss an die Schulung erhalten Sie ein Zertifikat.

Bei einer Abmeldung sind folgende Ausfallkosten zu zahlen:
bis 2 Wochen vor Kursbeginn 30% (zzgl. MwSt.)
bis 3 Tage vor Kursbeginn 70% (zzgl. MwSt.)
bei kürzerer Absagefrist 90% (zzgl. MwSt.).

Die Veranstalter behalten sich vor, aus wichtigen Gründen Schulungen terminlich zu verlegen oder auch abzusagen. Daraus entsteht kein Schadensersatzanspruch des Teilnehmers.