Beginn Meistervorbereitungslehrgang Teil III/IV
Ab August neuer Meisterkurs für Handwerker | Dreijährige Gesellenzeit nicht mehr erforderlich
Das Berufsbildungszentrum der Kreishandwerkerschaft Märkischer Kreis e.V. (bbz) bietet ab dem 22. August einen Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung im Handwerk in berufsbegleitender Form an.
Der Lehrgang beinhaltet die Teile III (Kaufmännischer Teil) und IV (Pädagogischer Teil) der Meisterprüfung und erstreckt sich über rund 10 Monate. Der Unterricht findet jeweils dienstags und donnerstags in der Zeit von 17.30 bis 21.30 Uhr im „Haus des Handwerks“ in Iserlohn statt. Der Nachweis einer dreijährigen Gesellenzeit ist nicht mehr erforderlich, die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können ggf. durch eine Fortbildungsförderung (Meister-BAföG) günstig finanziert werden.
„Der Meister ist die Premiummarke im Handwerk“, weiß Hauptgeschäftsführer Dirk H. Jedan von der Kreishandwerkerschaft Märkischer Kreis. „Als Qualitäts- und Vertrauenssiegel ist er bekannt und garantiert meisterliche Leistung.“ Mit der bestandenen Meisterprüfung eröffnen sich darüber hinaus vielfältige Möglichkeiten von der unternehmerischen Selbständigkeit bis hin zur Übernahme einer leitenden Funktion in einem handwerklichen Betrieb.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Berufsbildungszentrum der Kreishandwerkerschaft Märkischer Kreis, Bettina Rex, unter 02371 9581-17.
Von einer Kfz-Werkstatt der 1960er-Jahre bis zur technischen Fahrzeugüberprüfung im Jahr 2018
Kfz-Innung Lüdenscheid tagt im Freilichtmuseum Hagen
Die Innung des Kfz-Gewerbes Lüdenscheid hatte jüngst das Freilichtmuseum Hagen als Tagungsort für ihre Innungsversammlung ausgewählt. Museumskuratorin Dr. Lisa Maubach entführte die Kfz-Meisterinnen und -Meister zunächst in eine Kfz-Werkstatt der 1960er-Jahre. In der Sonderausstellung des Freilichtmuseums fühlten sich viele Kfz-Unternehmer in ihre Ausbildungszeit zurückversetzt.
Im zweiten Teil der Tagung dann der Sprung in die Zukunft. Michael Ollesch, technischer Betriebsberater beim Verband des Kfz-Gewerbes NRW, informierte die Teilnehmer über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kfz-Werkstätten, um auch zukünftig die technischen Fahrzeugüberwachungen, wie Haupt- und Abgasuntersuchung, nach den Vorgaben des Gesetzgebers durchführen zu können.
Innungsobermeister Klaus Ballauf zeigte sich mit dem Veranstaltungsverlauf mehr als zufrieden. Mit der Teilnahme von annähernd 60 Firmenvertretern seien weitaus mehr als die Hälfte der Mitgliedsbetriebe vertreten gewesen. Dies zeigt uns, so der Obermeister, dass wir mit dem Tagungsprogramm genau den Nerv unserer Mitglieder getroffen haben.