Aktion der Friseur-Innung Märkischer Kreis: „Licht an, bevor es ganz ausgeht!“
Rund 80.000 Salons des deutschen Friseurhandwerks sind seit dem 16. Dezember 2020 im zweiten Lockdown geschlossen. Gemeinsam mit dem Zentralverband des Friseurhandwerks kämpft die Friseur-Innung Märkischer Kreis mit Obermeister Achim Schilling und Geschäftsführer Dirk H. Jedan für einen garantierten Re-Start ab dem 15. Februar 2021 und ruft alle Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber auf, sich an der bundesweiten Aktion auf: „Licht an, bevor es ganz ausgeht!“ zu beteiligen.
Dazu werden von Sonntag, den 31. Januar 2021, bis Montag, den 01. Februar 2021, die Lichter in den Salons 24 Stunden brennen, um die Bevölkerung auf die dramatische Situation des Friseurhandwerks im zweiten Lockdown aufmerksam zu machen und die vier Kernforderungen des Friseurhandwerks nach außen zu tragen:
- Die Überbrückungshilfen müssen passgenau gestaltet und schnell und unbürokratisch gewährt werden.
- Eine nachhaltige Förderung der Ausbildungsleistung ist jetzt notwendig, um die duale Berufsausbildung im Friseurhandwerk zu sichern.
- Auch der Chef oder die Chefin als wichtigster Mitarbeiter des Betriebs muss berücksichtigt werden. Diese gehen in den aktuellen Regelungen leer aus.
- Schwarzarbeit muss gestoppt werden. Sichere Friseurdienstleistungen können nur die Profis unter Wahrung der Hygiene- und Arbeitsschutzstandards in den Salons bieten.
150 Märkische Meisterbrote für Paulina | 2.000 Euro Spende von KH / bbz
Der diesjährige Neujahrsempfang der Kreishandwerkerschaft Märkischer Kreis (KH) musste – wie viele andere Veranstaltungen auch – coronabedingt abgesagt werden. Erstmalig seit 28 Jahren trafen sich die zahlreichen Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Verwaltung, Kirche und Kultur nicht zu diesem gewohnten Jahresauftakt im „Haus des Handwerks“ in Iserlohn.
„Wir wollten das so nicht akzeptieren und haben uns überlegt, wie wir den Ausfall dieser traditionsreichen Zusammenkunft sinnvoll ausfüllen können“, so die beiden Kreishandwerksmeister Christian Will und Thomas F. Bock. Spontan sei der Gedanke entstanden, 150 Märkische Meisterbrote zu backen, um sie den alljährlichen Gästen des handwerklichen Neujahrsempfangs mit einer persönlichen Botschaft nach Hause zu senden.
Eine tolle Idee, wie die Reaktionen zeigen. „Wir haben eine Vielzahl an Rückmeldungen von unseren Gästen und Freunden des Innungshandwerks erhalten, die sich für diese Geste der Verbundenheit bedankt haben“, so Dirk H. Jedan, Hauptgeschäftsführer der Kreis-handwerkerschaft MK. Unterstützt worden sei dieses Vorhaben zudem von Beginn an durch die Bäcker-Innung Märkischer Kreis, berichtet Jedan.
Auch der Wunsch der Handwerkerschaft, der einjährigen, schwer erkrankten Paulina aus Letmathe mit einer Spende und/oder Typisierung zu helfen, hat breite Resonanz gefunden. Dabei sind die Kreishandwerkerschaft MK und das Berufsbildungszentrum (bbz) mit allen MitarbeiterInnen beispielhaft vorangegangen. So konnten bereits in den vergangenen Tagen 2.000 Euro an Spendengelder der KH und des bbz an die DKMS (Infos unter www.dkms.de/paulina) überwiesen werden.
Sozialversicherungsbeiträge: „Abschaffung der Vorfälligkeit kann Liquiditätslage gezielt und schnell verbessern.“
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat sich am Montag, den 11. Januar 2021, in einer Sachverständigenanhörung mit der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge beschäftigt.
Dazu erklären Thomas F. Bock und Christian Will, Kreishandwerksmeister der Kreishandwerkerschaft Märkischer Kreis: „Bei laufenden Kosten und fehlenden Einnahmen nimmt die Gefahr von Liquiditätsproblemen zwangsweise zu. Insofern begrüßen wir die Initiative der Opposition in Berlin, die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge zur Diskussion zu stellen. Eine Abschaffung führt unmittelbar und ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu einer deutlichen Liquiditätsverbesserung zahlreicher Handwerksunternehmen.“
Die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge war 2006 eingeführt worden, um einen deutlichen Anstieg der Beiträge zu vermeiden. Das deutsche Baugewerbe beispielsweise ist von der Vorverlegung besonders stark betroffen. Da die monatlichen Arbeitsstunden oftmals stark schwanken, kann eine Abrechnung und Verbeitragung der geleisteten Stunden meist erst im Folgemonat geleistet werden. Neben dem bürokratischen Aufwand ist der daraus resultierende Liquiditätsentzug sowohl für die Baubetriebe als auch die Betriebe anderer Gewerke weitaus gravierender.
Dennoch weist Burkhard Rohländer, Obermeister der Baugewerken-Innung Iserlohn, darauf hin, dass eine Rückkehr zur alten Fälligkeitsregelung nur dann Sinn macht, wenn ein Abschmelzen der Nachhaltigkeitsrücklage durch entsprechende Maßnahmen kompensiert wird.
„Die Abschaffung der Vorfälligkeit darf nicht dazu führen, dass die Sozialversicherungsbeiträge deutlich steigen. Diese sind in Deutschland ohnehin hoch genug. Höhere Beiträge führen unweigerlich zu höheren Kosten und diese wiederum zu einem Ansteigen der Schwarzarbeit. Daran kann niemand Interesse haben,“ so Kreishandwerksmeister Bock. „Daher fordern wir auch, versicherungsfremde Maßnahmen nicht länger aus Beitragsmitteln zu finanzieren, sondern aus Steuern. Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Abschaffung der Vorfälligkeit effektiv und begrüßenswert.“, resümiert Kreishandwerksmeister Christian Will.
Friseurbesuche sicher! Wirtschaftliche Hilfen nötig – Innung wünscht sich Umdenken!
Es ist höchste Zeit für staatliche Hilfen und eine baldige Wiedereröffnung der Salons, so die Friseur-Innung Märkischer Kreis.
„Unsere Betriebe würden gerne wieder ihre Kunden in ihren Geschäften bedienen! Vereinzelt auftauchenden Kundenwünschen nach Hausbesuchen bleibt in der Pandemie nach wie vor eine konsequente Absage zu erteilen.“, so Obermeister Achim Schilling und Geschäftsführer Dirk H. Jedan. Die Vorgaben sowohl des Infektions- als auch des Arbeitsschutzes seien in den Salons nach dem ersten Lockdown vorbildlich umgesetzt worden. Deshalb sollte eine Wiedereröffnung ab 1. Februar angestrebt werden, so der Obermeister.
Gleichzeitig forderte Schilling staatliche Hilfen für die mittlerweile arg gebeutelten Betriebe: „Unsere Friseursalons sind bereits im März und April in finanzielle Not geraten. Mit dem zweiten Lockdown ist die finanzielle Schmerzgrenze endgültig erreicht.“, so der Obermeister. Die erheblichen Umsatzrückgänge im vergangenen Jahr sowie die hohen Aufwendungen, um Arbeitsschutz- und Hygienestandards zu erfüllen, bedrohten viele Betriebe in ihrer Existenz. „Wenn dann noch Förderinstrumente wie die Soforthilfen oder die Überbrückungshilfe III an unseren Betrieben vorbeilaufen oder nicht zeitnah zur Auszahlung kommen, wird die Situation mehr als bedrohlich.“, ergänzt Jedan.
Obermeister Schilling sieht unter anderen auch die Problematik, dass qualifizierte Fachkräfte zur Überbrückung in andere Branchen abwanderten und dort faktisch „hängenblieben“.
Eine große Gefahr sieht Innungsgeschäftsführer Jedan in einem Anstieg der Schwarzarbeit, die die Friseur-Innung Märkischer Kreis entschieden ablehnt. „Wenn sich allerdings schon Profifußballer mit Vorbildfunktion des Haarschnitts im Hinterzimmer bedienen, bekommen nicht nur wir, sondern auch der Staat immense Probleme.“ Diesem fehlten nicht nur Steuern und Abgaben. Auch eine wirksame Kontrolle von Hygienestandards könne nicht mehr stattfinden.
Deshalb appelliert die Friseur-Innung Märkischer Kreis an die verantwortlichen Politiker, das Friseurhandwerk unter Einhaltung aller Hygiene- und Sicherheitsstandards schnellstmöglich wieder zuzulassen.