Juristische Reihe „Arbeitsgerichtsverfahren“

Informationsveranstaltung Talbrücke Rahmede – Sonderkredite für Betroffene

Die Sperrung der Talbrücke Rahmede auf der A45 führt zu dauerhaften Einschränkungen am Wirtschaftsstandort Südwestfalen. Betroffene Unternehmen, gerade auch im Handwerk, sind dadurch extrem stark belastet.

Um wirtschaftliche Folgen zumindest anteilig abmildern zu können, haben das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) und die NRW.Bank den flexiblen „NRW.BANK.Universalkredit“ um eine besonders zinsgünstige und mit einem Tilgungsnachlass versehene Fördervariante erweitert.

Antragsberechtigt sind betroffene kleine und mittlere Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe und Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstandort im folgenden Gebiet: Stadt Hagen, Märkischer Kreis, Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreis Soest, Hochsauerlandkreis, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Olpe, Kreis Unna, Stadt Hamm, Stadt Dortmund.

Informationen zu den Förderkonditionen und das Antragsverfahren sowie die Rahmenbedingungen erhalten Sie am

Mittwoch, den 27. April 2022, 14:00 Uhr.

Im Rahmen eines Kurzvortrages vermittelt Kay Schlüter, betriebswirtschaftlicher Berater der Handwerkskammer Südwestfalen, zunächst einen Überblick über das Thema. Im Anschluss freuen wir uns über Ihre Beiträge / Fragen. Angedacht ist ein Zeitfenster von 60 Minuten.

Die Veranstaltung findet über Zoom statt. Wir freuen uns über Ihre Anmeldung über diesen Link. Die Zugangsdaten zur Veranstaltung gehen Ihnen nach erfolgter Anmeldung per E-Mail zu.

Bei Rückfragen erreichen Sie uns per E-Mail: j.rodermund@kh-mk.de oder telefonisch unter Tel. 02371 9581-32.

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