Autohäuser ab 20. April wieder geöffnet – Friseure ab 4. Mai. Strenge Hygienevorschriften!
Freitag, 17. April 2020Die Kreishandwerkerschaft Märkischer Kreis weist darauf hin, dass Autohäuser gemäß der Beschlüsse des Bundes und der Länder unter Einhaltung entsprechender Hygienestandards ab dem 20. April wieder öffnen dürfen. Dies gilt unabhängig von der Größe der Verkaufsräume.
Die Obermeister der Kfz-Innungen im Märkischen Kreis, Christian Will (Iserlohn) und Klaus Ballauf (Lüdenscheid) zeigen sich vorsichtig optimistisch: „Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt in die richtige Richtung zurück zur Normalität! Jetzt liegt es an den Betrieben, alle Hygienevorschriften einzuhalten, um das Infektionsrisiko zu minimieren.“ Beide sind fest davon überzeugt, dass dies gelingt.
Auch für die heimischen Friseurbetriebe ist eine Wiedereröffnung in greifbare Nähe gerückt. Ab Montag, 4. Mai, darf hier der Geschäftsbetrieb, ebenfalls unter strengen Hygieneauflagen, wieder aufgenommen werden. „Mir fällt ein Stein vom Herzen“, so Achim Schilling, Obermeister der Friseur-Innung Märkischer Kreis. „Die Situation hat sich zugespitzt. Endlich können wir unsere Kunden wieder bedienen!“