Corona: Neue Schutzverordnung tritt heute in Kraft
Mittwoch, 18. August 2021Am heutigen Freitag, 20. August 2021, tritt eine neue Corona-Schutzverdnung in Kraft, die die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen konsequent umsetzt. Die neue Verordnung sei ein wichtiger Schritt hin zu mehr Normalität im Alltag und trage gleichzeitig den gestiegenen Infektionszahlen Rechung, so das Gesundheitsministerium gegenüber der Presse.
Gemäß den gemeinsamen Beschlüssen der Bund-Länder-Beratungen enthält die Coronaschutzverordnung mit neuer Systematik keine Maßnahmenstufen mehr, sondern knüpft lediglich das Einsetzen der 3G-Regel an eine Inzidenz von 35 oder mehr.
Die wichtigsten Regeln im Überblick
Es gibt mit der Inzidenz 35 nur noch einen Wert, ab dem strengere Maßnahmen greifen. Andere Inzidenzwerte aus vorherigen Fassungen der Coronaschutzverordnung und damit auch die vier bisherigen Inzidenzstufen entfallen. Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen ab dem heutigen Freitag in ganz Nordrhein-Westfalen.
3G-Nachweis
Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Coronaschutzverordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regel gilt für folgende Bereiche:
– Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
– Sport in Innenräumen
– Innengastronomie
– Körpernahe Dienstleistungen
– Beherbergung
– Großveranstaltungen im Freien (ab 1.000 Personen)
Maskenpflicht und AHA+L-Regeln
Es besteht weiterhin unabhängig von Inzidenz-Werten und für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen und an Verkaufsständen sowie bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz). Die sonstigen bewährten Verhaltensregeln (AHA) bleiben für Privatpersonen weiterhin empfohlen.
Die neue Verordnung gilt zunächst bis einschließlich Freitag, 17. September 2021.
Quelle: https://www.mags.nrw