Darf eine Rechnung vom Kostenvoranschlag abweichen?
Donnerstag, 05. August 2021
Ein Betrieb kalkuliert einen Auftrag, bei Fertigstellung sind die Kosten jedoch höher als im Kostenvoranschlag. Welche Möglichkeiten haben Betriebe dann?
Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Rechnung vom Kostenvoranschlag abweisen.
Ein Rechtsanwalt für Baurecht betont, dass – je nach Einzelfall – bis zu 20 Prozent Abweichung möglich ist. Vorausgesetzt, der ausführende Betrieb informiert seinen Kunden unverzüglich darüber, dass die Kosten steigen werden.
Ob eine Abweichung vom Kostenvoranschlag erlaubt ist, hängt auch von der Art des Bauvertrages ab. Der Experte unterscheidet zwischen Einheitspreis- und Pauschalpreisvertrag. Diese Punkte sollten Sie beachten.
Ein Kostenvoranschlag zeigt, mit welchen Kosten für Materialien und Arbeitsstunden ein Handwerker für einen Auftrag kalkuliert. „Die Endsumme im Kostenvoranschlag ist im Unterschied zum Angebot oft nur eine unverbindliche Schätzung der möglichen Kosten und nicht zu 100 Prozent der Betrag, der am Ende auf der Rechnung steht“, sagt Rechtsanwalt Florian Herbst von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein.