NRW Soforthilfe 2020: Bereits über 150.000 Anträge – Frist bis 31. Mai verlängert
Montag, 30. März 2020Die NRW Soforthilfe 2020 ist erfolgreich gestartet! Mehr als 150.000 Anträge, darunter auch die zahlreicher Handwerksunternehmen aus dem Märkischen Kreis, gingen seit vergangenem Freitag bei der NRW-Landesregierung ein. Davon konnten bereits 100.000 Anträge bewilligt werden.
Den Innungsfachbetrieben der Kreishandwerkerschaft Märkischer Kreis legt Hauptgeschäftsführer Dirk H. Jedan ans Herz, den Antrag zu stellen: „Sollte entweder mehr als die Hälfte Ihres Auftragsvolumens aus der Zeit vor dem 1. März durch die Corona-Krise weggefallen sein, oder sich Ihre Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert haben, oder die Möglichkeiten, den Umsatz zu erzielen durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie massiv eingeschränkt worden sein, sind Sie zur Beantragung der Soforthilfe berechtigt.“
Wichtig ist zu wissen: Das NRW-Wirtschaftsministerium hat die Antragsfrist bis zum 31. Mai verlängert. Hiermit verlängert sich einerseits der relevante Anwendungszeitraum, andererseits kann – sofern nicht die wirtschaftliche Not dem entgegensteht – der Antrag auch noch später gestellt werden. Bund und Land stellen für alle antragsberechtigten Unternehmen finanzielle Mittel bereit, da das Programm nicht „gedeckelt“ ist.
Mit der NRW Soforthilfe 2020 unterstützt das Land Kleinunternehmer, Freiberufler und Soloselbstständige im Rahmen der Corona-Krise unbürokratisch und zeitnah, um die mittelständische Wirtschaftsstruktur zu erhalten. Voraussetzung für die Soforthilfe ist, dass das Unternehmen vor der Corona-Krise wirtschaftlich gesund war.