Um Betroffene bestmöglich zu unterstützen, haben das Land Nordrhein-Westfalen und die NRW.BANK Hilfsprogramme sowohl für Gewerbetreibende als auch Privatpersonen aufgelegt, mit denen schnell und unbürokratisch ein Förderkredit beantragt werden kann.
Die Programme NRW.BANK.Universalkredit und NRW.BANK.Gebäudesanierung wurden mit sofortiger Wirkung bis zum Ende des Jahres im Sinne der Kreditnehmer modifiziert und mit besonders attraktiven Konditionen versehen.
Für Betriebe besteht beispielsweise die Möglichkeit, Instandsetzungs- und Aufräumarbeiten zu finanzieren.
Durch den NRW.BANK.Universalkredit können beispielsweise Maßnahmen bis zu einem Höchstbetrag von bis zu zwei Millionen Euro und mit Laufzeiten bis zu zehn Jahren zu einem Zinssatz ab 0,01 Prozent jährlich finanziert werden. NRW.BANK.Gebäudesanierung richtet sich dagegen an Privatpersonen und unterstützt sie bei der Instandsetzung von Schäden an selbstgenutzten Wohnimmobilien sowie an deren Heizungs- und Sanitäranlagen.
Die Antragstellung auf Förderung erfolgt über die Hausbank. Zur Nutzung der Programmerleichterungen müssen Fördernehmer ihrer Hausbank formlos nachweisen, dass es sich um unwetterbedingte Schäden handelt. Der Bankberater der Hausbank stellt gemeinsam mit dem Antragsteller dann alle Unterlagen zusammen und übermittelt sie anschließend an die NRW.BANK.
Weitere Informationen:
https://www.nrwbank.de/de/die-nrw-bank/dafuer-stehen-wir/unwetter-hilfe/