5.000 Euro Soforthilfe für Betriebe: Informationen auf der Kreis-Homepage
Freitag, 23. Juli 2021Märkischer Kreis. (pmk). Das Landeskabinett hat in einer Sondersitzung den Weg für schnelle Soforthilfen geebnet. In NRW werden insgesamt 200 Mio. Euro für die von der Unwetterkatastrophe betroffenen Bürgerinnen und Bürger bereitgestellt. Informationen zu Anträgen hat der Märkische Kreis auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Die Soforthilfe zur Unwetterkatastrophe in NRW ist in einzelne Bereiche aufgeteilt worden: Unmittelbar unterstützt werden sollen Bürgerinnen und Bürger, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. So soll eine erste finanzielle Überbrückung ermöglicht werden, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell zu bewältigen.
Auch Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige hat das Hochwasser getroffen. Für jede betroffene Betriebsstätte kann eine „Billigkeitsleistung“ in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit sollen erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. Anträge können in der Regel bei den betroffenen Kommunen gestellt werden.
Weitere Informationen: https://www.maerkischer-kreis.de/hochwasser.php
Weitere Informationen und die Anträge gibt es im Internet: https://www.land.nrw/de/soforthilfe
Quelle: Pressemitteilung Märkischer Kreis