Webinar „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“

Montag, 06. April 2020

Das Thema „Corona“ bestimmt derzeit unseren Tagesablauf in ungeahntem Ausmaß. Sie sind hiervon nicht nur im beruflichen, sondern auch im gesundheitlichen Bereich betroffen, weshalb wir Ihnen unter dem Titel

„Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“

einen Vortrag als Formulierungshilfe anbieten möchten. Referent ist Assessor Sascha Meinhardt, Jurist und Innungsbetreuer der Kreishandwerkerschaft Märkischer Kreis. Er erläutert die zu beachtenden Punkte anhand anschaulicher Beispiele. Die Patientenverfügung soll eine Vorbereitung für einen medizinischen Notfall darstellen, bei dem der Patient momentan oder dauerhaft selbst nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Die Vorsorgevollmacht dient der Regelung und Ordnung der finanziellen Verhältnisse und bestehender oder noch einzugehender Vertragsverhältnisse, die aufgrund Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr selbst, sondern durch Vertreter erledigt werden müssen. Die Betreuungsverfügung verhindert, dass im Betreuungsfall ein fremder Dritter die Betreuung übernimmt.

Am kommenden Donnerstag, 09. April 2020, von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr, wird Herr Meinhardt gemeinsam mit Ihnen in einem virtuellen Konferenzraum zum Thema referieren, Fragen beantworten und soweit als möglich Lösungsansätze für Problemstellungen aufzeigen.

Voraussetzung für die Teilnahme ist ein internetfähiger Computer (Windows / macOS) bzw. ein iPad (ab iOS 13) sowie ein Headset (oder Lautsprecher und Mikrofon), optional eine Webcam. Sie erhalten die Zugangsdaten sowie Hinweise zur Teilnahme im Anschluss an Ihre Anmeldung.

Bitte melden Sie sich unter folgendem Link an:
https://www.die-innungsfachbetriebe.de/limesurvey/index.php/965493?lang=de

Anmeldeschluss ist der 09. April, 12.00 Uhr.

Die Teilnahme ist für unsere Innungsfachbetriebe kostenfrei, Nichtinnungsfachbetriebe können sich für 75,00 € zzgl. MwSt. unter Tel. 02371 9581-16 anmelden.