Wichtige Information zur Beantragung von Kurzarbeitergeld Hier: Vorherige Anzeigepflicht noch nötig?
Montag, 23. März 2020Aufgrund einer aktuellen Anfrage, ob in der jetzigen Pandemie-Situation weiterhin die Anzeigepflicht vor dem Antrag auf Kurzarbeitergeld besteht, haben wir uns direkt mit der Bundesagentur für Arbeit in Verbindung gesetzt. Uns wurde mitgeteilt, dass die Anzeigepflicht nicht aufgehoben ist.
Wir möchten Sie daher bitten, sofern Sie Kurzarbeitergeld beantragen (möchten), die Anzeige vorab, zumindest aber zeitgleich, an die Bundesagentur für Arbeit zu schicken.
Im Folgenden senden wir Ihnen den LINK für die Anzeige:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf
sowie vorsorglich noch einmal den LINK für die Beantragung des Kurzarbeitergeldes:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-kug107_ba015344.pdf
Wir werden Sie weiterhin auf dem Laufenden halten.