Die Kfz-Schiedsstelle wird tätig bei Streitigkeiten zwischen Autofahrern und Kfz-Betrieben, wenn es um Autoreparaturen und Gebrauchtwagenkauf geht. Die Schiedsstelle ist mit Fachleuten besetzt und wird von einem zum Richteramt befähigten Vorsitzenden geleitet. Außerdem gehören ihr je ein Vertreter des Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger der deutschen Automobiltreuhand (DAT) an. Bei Streitigkeiten aus Reparaturaufträgen ergänzt ein Sachverständiger einer anerkannten Prüforganisation, wie etwa DEKRA, GTÜ, KÜS oder TÜV, das Gremium.
Kfz-Schiedsstellen können nur dann tätig werden, wenn der betroffene Kfz-Betrieb Mitglied der Kfz-Innung ist.
Das Schiedsstellenverfahren wird zügig durchgeführt, indem eine Sitzung erforderlichenfalls monatlich stattfindet. Die Entscheidung der Schiedskommission ist für den Kfz-Betrieb bindend, der Kunde hingegen hat die Möglichkeit, den Klageweg vor einem ordentlichen Gericht einzuschlagen, wenn er mit dem Schiedsspruch nicht einverstanden ist.
Da die Kfz-Schiedsstelle eine Serviceeinrichtung der Innung zugunsten der Kunden der Mitgliedsbetriebe darstellt, ist das Schiedsstellenverfahren für den Kunden kostenfrei. Durchgeführt wird ein schriftliches Verfahren in dem erforderlichenfalls eine sachverständige Begutachtung durch ein Mitglied der Kfz-Schiedsstelle im beteiligten Kfz-Betrieb anberaumt wird. Hier muss der Kunde sich jedoch auf seine Kosten mit seinem Fahrzeug einfinden.
Hinweisen möchten wir noch darauf, dass von den ca. 12.000 jährlichen Schiedsstellenverfahren bereits 90 % im Vorverfahren und damit ohne Schiedsspruch gütlich erledigt werden.
Die Gründung der Kfz-Schiedsstelle für den Nord-Kreis erfolgte am 1. April 1973, während die Gründung im südlichen Teil des Märkischen Kreises am 18. September 1987 stattfand.
Quelle: Kfz-Gewerbe Nordrhein-Westfalen, 14.09.2010