Schulung „Ausbildung zum Ersthelfer“ bei der Kreishandwerkerschaft Märkischer Kreis
Mit unseren innungs- und berufsgenossenschaftsübergreifenden Ersthelfer-Lehrgängen bieten wir Ihnen als Innungsfachbetrieb die Möglichkeit, schnell und unkompliziert Ihrer Verpflichtung nach § 26 der DGUV Vorschrift 1 nachzukommen. Demnach haben Sie dafür zu sorgen, dass für Erste-Hilfe-Leistungen betriebliche Ersthelfer zur Verfügung stehen*.
Durch die Revision im Jahr 2015 haben sich die Lehrgänge auf 9 UE geändert, so dass wir diesen und zukünftige Kurse zur Vereinfachung als Grundkurs durchführen. Der Kurs kann somit auch von bereits ausgebildeten Ersthelfern besucht werden, die eine Fortbildung benötigen. Die Durchführung des Lehrgangs obliegt dem Institut für Notfalltraining Michael Rasper, Neuer Kronocken 4, 58119 Hagen.
Die Teilnahmegebühr übernimmt die jeweilige Berufsgenossenschaft. Für die Organisation sowie entstehende Verwaltungs- und Verpflegungskosten erlauben wir uns, Ihnen eine Service-Pauschale in Rechnung zu stellen.
Eine Stornierung der Anmeldung ist bis 12 Tage vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Bei späterer Abmeldung wird kostenneutral die Möglichkeit einer Umbuchung im Zeitraum von 6 Monaten gewährt. Wird kein Ersatztermin wahrgenommen, sind wir dazu verpflichtet, den Ausfall in Rechnung zu stellen.
* Die Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb bemisst sich nach der Zahl der anwesenden Versicherten wie folgt:
von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer,
bei mehr als 20 anwesenden Versicherten, in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.